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Published on
July 1, 2025
Blog category
Digital marketing
Reading time
10 - 15 min
Written by
ogiX digital

Einführung in die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein zentrales Instrument der der Datenschutz Grundverordnung, auch bekannt als DSGVO, das Unternehmen und Behörden dazu verpflichtet, die potenziellen Risiken einer geplanten Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu bewerten. Diese Bewertung ist notwendig, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Eine Datenschutz Folgenabschätzung durchzuführen, ist in Fällen vorgeschrieben, in denen sensible oder umfangreiche personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu gehören etwa Situationen, in denen eine automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling erfolgt oder wenn die Datenverarbeitung umfangreiche Bewertung persönlicher Aspekte ermöglicht.

Besonders bei neuen digitalen Anwendungen wie KI-Systemen, automatisierten Entscheidungen oder Cloud-Diensten ist das Risiko für die Betroffenen erhöht. Die Verantwortlichen müssen daher die Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge sorgfältig prüfen und dokumentieren. Die DSFA schafft nicht nur Transparenz, sondern trägt maßgeblich dazu bei, dass der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt werden kann. Gerade bei der Verwendung neuer Technologien aufgrund ihrer Komplexität und Dynamik ist eine genaue Risikobewertung unerlässlich. Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist daher erforderlich, wenn ein Verarbeitungsvorgang voraussichtlich ein hohes Risiko darstellt.

Illustration einer datenschutz folgenabschätzung als wichtiges instrument zur Bewertung von Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, dargestellt durch Verantwortlichen mit Checklisten und Technologie-Icons

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtend?

Eine DSFA muss immer dann durchgeführt werden, wenn die geplante Verarbeitung ein voraussichtlich hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben kann.. Das ist insbesondere der Fall, wenn es sich um eine systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte handelt, die durch automatisierte Verfahren erfolgt. Eine DSFA wird ebenfalls verlangt, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die betroffenen Personen mit sich bringt. Solche Prozesse können etwa Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder Entscheidungen dient die Rechtswirkung, zum Beispiel bei der Kreditvergabe oder im Personalwesen.

Ein weiteres typisches Beispiel ist die umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, wie sie bei Videoüberwachungssystemen oder Smart-City-Technologien vorkommen kann. Diese Art der Verarbeitung kann die Betroffenen ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen, insbesondere wenn sie nicht transparent kommuniziert oder nicht durch klare Sicherheitsmaßnahmen abgesichert ist.

Auch wenn umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten vorliegt – etwa Gesundheitsdaten, biometrische Merkmale oder politische Meinungen – ist eine DSFA nach Artikel 35 DSGVO verpflichtend. In solchen Fällen muss die Form der Verarbeitung insbesondere genau analysiert und dokumentiert werden. Eine DSFA ist ebenfalls notwendig, wenn sich die Verarbeitung einschließlich Profiling gründet, das individuelle Verhaltensmuster analysiert oder vorhersagt.

Hinzu kommt: Wenn die Verarbeitung systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Räume umfasst, ist ebenfalls eine Folgenabschätzung erforderlich. Entscheidend sind dabei die Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie die Art der eingesetzten Technologien. Besonders bei innovativen Anwendungen, bei denen die Technologien aufgrund der Art als risikoreich einzustufen sind, ist Vorsicht geboten.

Unternehmen und Behörden müssen in der Lage sein, jederzeit nachzuweisen, dass sie eine Datenschutz Folgenabschätzung durchgeführt haben – insbesondere bei Projekten, die sensible Daten betreffen oder eine systematische und umfassende Bewertung der betroffenen Personen erlauben.

Menschen prüfen datenschutz folgenabschätzung DSFA Dokumente mit systematischer und umfassender Bewertung der Verarbeitungsvorgänge und der Form der Verarbeitung insbesondere bei Verwendung neuer Technologien

Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgt in mehreren strukturierten Phasen: Vorbereitung, Bewertung und Maßnahmen. Bereits in der ersten Phase muss eine umfassende Analyse der Umstände und der Zwecke der Datenverarbeitung erfolgen. Bereits in der ersten Phase muss eine umfassende Analyse der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich vorgenommen werden, um mögliche Risiken besser abschätzen zu können. Dabei werden die Art der Daten, der Verarbeitungskontext sowie die potenziellen Risiken analysiert.

Die Auswahl geeigneter technische und organisatorische Maßnahmen ist entscheidend, um Datenschutzrisiken wirksam zu reduzieren.

In der zweiten Phase erfolgt die systematische und umfassende Bewertung der Risiken. Hierbei geht es darum, ob die geplanten Verarbeitungsvorgänge eine Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder eine bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen ermöglichen. Besonders kritisch sind Fälle, in denen die Verarbeitung grundlage für entscheidungen dient oder sich auf strafrechtliche verurteilungen und straftaten bezieht.

Symbolbild für datenschutz grundverordnung und Rechte der Betroffenen, mit großem Schloss als Zeichen für die Sicherung persönlicher Aspekte natürlicher Personen

Die dritte Phase umfasst die Entwicklung und Dokumentation von geplanten Abhilfemaßnahmen einschließlich Garantien. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Schutz personenbezogener Daten sichergestellt ist. Dazu zählen sowohl organisatorische als auch technische Vorkehrungen – etwa Zugriffsbeschränkungen, Pseudonymisierung oder Verschlüsselung.

Ein zentraler Bestandteil ist die Bewertung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen einschließlich ihrer Wirksamkeit. Unternehmen sollten daher nicht nur dokumentieren, welche Maßnahmen ergriffen wurden, sondern auch, ob diese Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO gerecht werden.

Darüber hinaus sind auch Abhilfemaßnahmen einschließlich Garantien Sicherheitsvorkehrungen in die Dokumentation aufzunehmen. Wenn die Maßnahmen unzureichend sind, könnte dies zu einem erheblichen Risiko für die Rechte der betroffenen Personen führen – und gegebenenfalls eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erforderlich machen.

Die vollständige Dokumentation jeder Phase ist nicht nur ein Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern dient auch als Grundlage für die Kommunikation mit internen Stakeholdern oder externen Partnern.

Die DSFA muss dokumentieren, welche Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich besonders risikobehaftet sind.

Die Bewertung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge sollte in jeder Phase nachvollziehbar dokumentiert werden.

Illustration eines Mannes, der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen einschließlich Garantien Sicherheitsvorkehrungen bewertet und datenschutz Folgen berücksichtigt

Risiken erkennen und minimieren

Ein zentrales Ziel der Datenschutz-Folgenabschätzung ist die frühzeitige Identifikation und Minimierung von Risiken, die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben. Diese Risiken können sich beispielsweise aus der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien ergeben, wie Gesundheitsdaten, biometrischen Merkmalen oder politischen Meinungen. Eine DSFA bewertet dabei nicht nur die technischen Prozesse, sondern auch die Auswirkungen auf die betroffenen Personen.

Wenn die Datenverarbeitung dient die Rechtswirkung gegenüber betroffenen Personen, sind zusätzliche Kontrollen notwendig.

Verantwortliche müssen daher vorab analysieren, ob die Verarbeitung entscheidungen dient die Rechtswirkung entfalten kann oder ob sie sich auf verurteilungen und straftaten gemäß Artikel 10 DSGVO bezieht. Wenn solche Fälle vorliegen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Datenschutz Folgenabschätzung durchzuführen.

Illustration eines Verantwortlichen, der Verarbeitungsvorgänge und Art der Daten überprüft, um Risiko für die Rechte und Freiheiten zu minimieren

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen auch dazu, eine sogenannte Muss Liste zu führen. Diese Liste enthält Verarbeitungsvorgänge, bei denen eine DSFA zwingend durchzuführen ist – etwa bei der systematischen und umfassenden Bewertung natürlicher Personen oder der umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. Die Liste hilft, Risiken systematisch zu erkennen und zu klassifizieren. Sie basiert auf Absatz 1 des Artikels 35 DSGVO und sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Zusätzlich ist es wichtig, alle Verarbeitungsvorgänge im Detail zu beschreiben – inklusive der Art der Daten, der Dauer der Speicherung, der Empfänger der Daten sowie der Schutzmaßnahmen. Nur so kann der Datenschutzbeauftragte oder die zuständige Behörde bewerten, ob der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt ist.

In vielen Fällen betrifft die DSFA auch die Verarbeitung insbesondere bei Verwendung neuer, innovativer Technologien. Diese Technologien – etwa auf KI oder Big Data basierende Systeme – sind häufig schwer zu kontrollieren und können unerwartete Risiken bergen. Aus diesem Grund ist die sorgfältige Risikoabschätzung ein zentrales Element der DSFA.

Frau analysiert umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche und erstellt Liste der Risiken im Rahmen der datenschutz folgenabschätzung

Fazit und Umsetzung

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist weit mehr als eine bloße Formalität – sie ist ein unverzichtbares Werkzeug im modernen Datenschutz- und Risikomanagement. Unternehmen und Behörden stehen zunehmend vor der Herausforderung, neue Technologien verantwortungsvoll zu nutzen, ohne die Rechte der betroffenen Personen zu gefährden.

Vor allem bei der Verwendung neuer Technologien aufgrund ihrer datenschutzrechtlichen Relevanz ist besondere Vorsicht geboten. Die DSFA hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Durch die strukturierte Durchführung – einschließlich der geplanten Abhilfemaßnahmen einschließlich Garantien – wird sichergestellt, dass die Schutz personenbezogener Daten sichergestellt ist und der Datenschutz den Anforderungen der DSGVO gerecht wird.

Besonders bei innovativen Systemen ist es entscheidend, dass auch sonstiger betroffener Rechnung getragen wird. Das bedeutet, dass nicht nur die offensichtlichen technischen Risiken berücksichtigt werden, sondern auch die gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Implikationen. Die DSFA stellt sicher, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird – transparent, dokumentiert und nachvollziehbar.

Ein gut dokumentierter DSFA-Prozess reduziert nicht nur das Risiko für Datenschutzverletzungen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Nutzer, Kunden und Partner. Er dient zudem als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und zeigt, dass der Verantwortliche seine Pflichten kennt und ernst nimmt.

Team arbeitet an der Dokumentation gemäß Absatz 1 der DSGVO, um sonstiger betroffener Rechnung getragen und Freiheitsrechte gewahrt zu sichern

Insgesamt bietet die DSFA einen klaren methodischen Rahmen, um datenschutzrechtliche Risiken frühzeitig zu steuern – insbesondere bei der Verarbeitung insbesondere bei Verwendung neuartiger Technologien oder sensibler Daten. Wer diesen Prozess ernst nimmt, schützt nicht nur Daten, sondern auch sein Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Moderne Datenschutz Folgenabschätzungen stärken nicht nur den Schutz von Betroffenen, sondern auch die rechtliche Sicherheit für Unternehmen.

Mehr zum Schutz personenbezogener Daten erfahren

Die Datenschutz Folgenabschätzung (DSFA) ist nur ein Teil einer umfassenden Strategie, um die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu schützen. Besonders bei der Nutzung von Tracking-Technologien oder Cookies ist es wichtig, die systematische und umfassende Bewertung aller Verarbeitungsvorgänge vorzunehmen und die Liste der eingesetzten Tools transparent zu führen.

Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, wie Verantwortliche die umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche rechtssicher umsetzen und welche Abhilfemaßnahmen bei der Verwendung neuer Technologien erforderlich sind, lies unseren Beitrag zu Cookies und Nutzerrechten:

👉 Die besten Tipps zu Website Cookies – rechtssicher und nutzerfreundlich

Dort erfährst du, wie du Risiken, Art der Datenverarbeitung und die Folgen für betroffene Personen gemäß Absatz 1 der DSGVO transparent machst.

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