Blog Details Image
Veröffentlicht am
August 6, 2025
Blog-Kategorie
Digitales Marketing
Lesezeit
10 - 15 Min
Verfasst von
ogiX-digital

Wann findet die DSGVO Anwendung? Die DSGVO greift immer, wenn personenbezogene Daten in der EU verarbeitet werden – unabhängig davon, ob dies automatisiert oder manuell erfolgt. Dieser Artikel erklärt die sachlichen und räumlichen Anwendungsbereiche der DSGVO und bietet praktische Beispiele für Unternehmen und Privatpersonen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die DSGVO gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU und auch für Unternehmen außerhalb der EU, die EU-Bürger ansprechen oder deren Verhalten beobachten.
  • Unternehmen müssen Transparenz gewährleisten, die DSGVO-Vorgaben einhalten und gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten benennen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Datenschutzverstöße können zu hohen Bußgeldern führen, wie der Fall von Meta zeigt, der 1,2 Mrd. EUR für unzulässige Datenübermittlungen erhielt.

Sachlicher Anwendungsbereich der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Dabei umfasst der sachliche Anwendungsbereich sowohl automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten als auch nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, solange die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Dies bedeutet, dass nahezu jede Form der Datenverarbeitung, die sich auf personenbezogene Daten bezieht, unter den Datenschutzes der datenschutz grundverordnung dsgvo fällt.

Ein besonderes Merkmal der DSGVO ist ihre Technologieneutralität. Unabhängig davon, ob es sich um Papierakten, digitale Datenbanken oder moderne Cloud-Dienste handelt, die Verordnung findet Anwendung. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Datenverarbeitungsprozesse unabhängig von der verwendeten Technologie den Anforderungen der DSGVO anpassen müssen.

Besondere Rücksicht nimmt die DSGVO auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Diese müssen zwar grundsätzlich die gleichen Regeln und Regelung einhalten, aber es gibt spezifische Erleichterungen, die den administrativen Aufwand reduzieren können. Dennoch bleibt die Einhaltung der DSGVO eine wichtige Pflicht, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO

Die räumliche Geltung der DSGVO ist ebenso umfassend wie ihr sachlicher Anwendungsbereich und die Bereiche der Datenverarbeitung. Grundsätzlich gilt die DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Niederlassungen von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern innerhalb der Union, unabhängig davon, wo die eigentliche Datenverarbeitung stattfindet. Dies bedeutet, dass selbst Datenverarbeitungen außerhalb der EU den Bestimmungen der DSGVO unterliegen können, wenn der Verantwortliche eine Niederlassung in der EU hat.

Die DSGVO findet auch Anwendung, wenn die Datenverarbeitung an einem Sitz erfolgt, der dem Recht eines EU-Mitgliedstaats unterliegt, selbst wenn der Verantwortliche nicht in der Union ansässig ist. Dies ist besonders relevant für internationale Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind. Hier greift das sogenannte Niederlassungsprinzip, das eine feste Einrichtung voraussetzt, die eine effektive und tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit ermöglicht. Zudem müssen die Unternehmen die unionsrechts relevanten Bestimmungen beachten.

Neben dem Niederlassungsprinzip spielt auch das Marktortprinzip eine wichtige Rolle. Dieses Prinzip besagt, dass die DSGVO für nicht in der Union niedergelassene Verantwortliche gilt, wenn personenbezogene Daten von Personen in der Union verarbeitet werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Unternehmen, die Dienstleistungen in der EU anbieten
  • Unternehmen, die Produkte in der EU anbieten
  • Unternehmen, die das Verhalten von EU-Bürgern beobachten

Anwendung der DSGVO auf Unternehmen in der EU

Für Unternehmen mit einer Niederlassung in der EU ist die Einhaltung der DSGVO obligatorisch, unabhängig davon, wo die Datenverarbeitung tatsächlich stattfindet. Dies bedeutet, dass selbst internationale Unternehmen, die ihre Datenverarbeitung außerhalb der EU durchführen, den Anforderungen der DSGVO genügen müssen, wenn sie eine Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Besonders relevant ist die DSGVO für Unternehmen, deren Kerntätigkeiten die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen. Auch kleinere Unternehmen müssen die DSGVO einhalten, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten zu ihren Hauptaktivitäten gehört. Ein Beispiel hierfür wäre ein Bildungsunternehmen, das von außerhalb der EU aus tätig ist und sich an EU-Studierende richtet.

Anwendung der DSGVO auf Unternehmen außerhalb der EU

Auch Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, können von der DSGVO betroffen sein. Dies ist der Fall, wenn sie Daten von Personen in der Union verarbeiten, insbesondere wenn sie Waren oder Dienstleistungen anbieten. Darüber hinaus gilt die DSGVO, wenn Unternehmen außerhalb der EU das Verhalten von EU-Bürgern beobachten.

Unternehmen ohne EU-Niederlassung müssen zudem einen Vertreter innerhalb der EU ernennen, wenn sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Dies stellt sicher, dass ein Ansprechpartner für Datenschutzbehörden und betroffene Personen sowie für den verantwortlicher des Unternehmens vorhanden ist.

Angebot von Waren oder Dienstleistungen in der EU

Wenn Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten, müssen sie die DSGVO einhalten, unabhängig davon, ob eine Bezahlung erforderlich ist. Dies bedeutet, dass selbst kostenlose Angebote, wie beispielsweise eine App oder eine Dienstleistung, den Anforderungen der DSGVO genügen müssen, wenn sie sich an Personen in der EU richten.

Die Einhaltung der DSGVO ist daher verpflichtend für alle Unternehmen, die sich auf dem EU-Markt betätigen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU niedergelassen sind. Dies stellt sicher, dass der Datenschutz für EU-Bürger auch im internationalen Kontext gewahrt bleibt.

Verhaltensbeobachtung von EU-Bürgern

Die DSGVO greift auch dann, wenn das Verhalten von Personen in der Union überwacht wird, insbesondere im Hinblick auf den Personenbezug und den Schutzes der Privatsphäre. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die Online-Dienste anbieten und dabei das Verhalten ihrer Nutzer analysieren oder tracken.

Ein Beispiel hierfür ist die Beobachtung des Nutzerverhaltens im Internet, wie etwa durch Cookies oder andere Tracking-Methoden. Unternehmen, die solche Technologien einsetzen, müssen sicherstellen, dass sie die Vorgaben der DSGVO einhalten, auch wenn sie außerhalb der EU ansässig sind.

Haushaltsausnahme und ihre Grenzen

Die DSGVO findet keine Anwendung auf Datenverarbeitungen, die im Rahmen persönlicher oder familiärer Tätigkeiten durch natürliche Personen erfolgen. Dies bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich für private oder familiäre Zwecke von der Verordnung ausgenommen ist. In diesen Fällen sind auch die entsprechenden Verarbeitungen nicht betroffen.

Diese sogenannte Haushaltsausnahme bezieht sich auch auf Online-Aktivitäten, solange diese im privaten Rahmen bleiben. Ein Überschreiten der Haushaltsausnahme erfolgt jedoch, wenn Daten für berufliche oder wirtschaftliche Zwecke verarbeitet werden. Beispielsweise wäre die Nutzung eines Social Media Accounts für geschäftliche Zwecke nicht mehr von dieser Ausnahme gedeckt, in solchen Fällen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Ausnahme vom Haushaltsprivileg ausgeschlossen ist, wenn die Datenverarbeitung einen Bezug zu beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeiten aufweist. Dies bedeutet, dass Privatpersonen, die Daten im Rahmen einer einzelnen geschäftlichen Tätigkeit verarbeiten, ebenfalls den Anforderungen der DSGVO genügen müssen.

Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im privaten Kontext

Privatpersonen müssen sicherstellen, dass sie die rechtlichen Vorgaben der DSGVO einhalten, wenn sie personenbezogene Daten als Privatperson verarbeiten. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung von Inhalten in sozialen Medien, wo datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden müssen.

Die Veröffentlichung von Fotos oder Videos, die andere Personen darstellen, erfordert in der Regel die Zustimmung der abgebildeten Person, um rechtmäßig zu sein. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Personen vor der unerlaubten Veröffentlichung ihrer Bilder oder Videos, auch im privaten Kontext, und betrifft auch das Bild der abgebildeten Person.

Pflichten für Unternehmen unter der DSGVO

Unternehmen sind verpflichtet:

  • die Datenverarbeitung zu dokumentieren
  • Verfahren zur Einhaltung der DSGVO und der vorschriften zu implementieren
  • die Mitarbeiter über die datenschutzrichtlinie und die richtlinie zu schulen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Regeln verstehen und einhalten.

Regelmäßige Datenschutz-Folgenabschätzungen sind besonders wichtig, wenn neue Technologien eingesetzt werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, das alle Datenverarbeitungsaktivitäten dokumentiert.

Ein Datenschutzbeauftragten muss von Unternehmen benannt werden, wenn sie besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten oder wenn die Kerntätigkeit in der Verarbeitung personenbezogener Daten liegt. Dies gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die als Auftragsverarbeiter Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Rechte der betroffenen Personen

Die betroffenen Personen haben gemäß der DSGVO verschiedene Rechte, darunter das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Dieses Recht erlaubt es den Personen zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden und zu welchem Zweck, im Einklang mit dem Datenschutzrecht.

Betroffene haben folgende Rechte und Pflichten bei der Auskunftserteilung:

  • Das Recht, eine Kopie ihrer verarbeiteten Daten kostenlos zu erhalten.
  • Es kann eine Gebühr für zusätzliche Kopien verlangt werden.
  • Bei der Auskunftserteilung müssen die betroffenenrechten anderer Personen, insbesondere deren personenbezogene Daten, beachtet und geschützt werden, wobei auch die Verantwortlichkeit berücksichtigt werden muss.

Das Auskunftsrecht kann eingeschränkt werden, wenn die Erfüllung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder die Daten nur zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert sind. Wenn einem Auskunftsverlangen nicht nachgekommen wird, können betroffene Personen Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sanktionen und Bußgelder

Im Jahr 2023 wurden in Europa Bußgelder in Höhe von insgesamt 2,11 Mrd. EUR verhängt, was einem Anstieg von etwa 29 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dies zeigt, dass die Durchsetzung der DSGVO ernst genommen wird und Verstöße entsprechend geahndet werden.

Die deutschen Datenschutzbehörden verhängten im Jahr 2023 insgesamt 357 Bußgelder mit einer Gesamthöhe von etwa 4,94 Mio. EUR. Auch in anderen EU-Ländern wurden erhebliche Bußgelder verhängt, wie zum Beispiel in Italien und Spanien.

Ein besonders bemerkenswerter Fall ist das Bußgeld von 1,2 Mrd. EUR gegen Meta im Jahr 2023 aufgrund unzulässiger Datenübermittlung in die USA. Dies zeigt, dass auch große Unternehmen nicht vor den strengen Regelungen der DSGVO gefeit sind, allem voran die großen Tech-Konzerne, die in Bezug auf compliance besonders aufmerksam sein müssen, unter anderem, um im Falle von Verstößen hohe Bußgelder zu vermeiden.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die DSGVO weitreichende Auswirkungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten hat, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Sie stellt sicher, dass der Datenschutz in einer zunehmend digitalen Welt gewahrt bleibt und dass die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden.

Es ist unerlässlich, sich mit den Anforderungen der DSGVO vertraut zu machen und sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Nur so kann man den Datenschutz effektiv umsetzen und möglichen Sanktionen entgehen.

Häufig gestellte Fragen

Wann gilt die DSGVO für Unternehmen außerhalb der EU?

Die DSGVO gilt für Unternehmen außerhalb der EU, wenn sie Daten von Personen in der EU verarbeiten, zum Beispiel durch das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen oder das Beobachten des Verhaltens von EU-Bürgern.

Was bedeutet Technologieneutralität der DSGVO?

Technologieneutralität der DSGVO heißt, dass die Regeln für die Datenverarbeitung für alle Technologien gelten, egal ob digital oder analog. Das sorgt dafür, dass die Datenschutzstandards überall gleich bleiben.

Müssen kleine Unternehmen die DSGVO einhalten?

Klar, auch kleine Unternehmen kommen nicht um die DSGVO herum, besonders wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Sicherheit geht vor!

Welche Rechte haben betroffene Personen nach der DSGVO?

Betroffene Personen haben nach der DSGVO das Recht auf Auskunft über ihre Daten, Berichtigung, Löschung und sogar auf Datenübertragbarkeit. Das gibt dir volle Kontrolle über deine persönlichen Informationen!

Können auch Privatpersonen mit Bußgeldern belegt werden?

Klar, auch Privatpersonen können Bußgelder bekommen, wenn sie gegen die DSGVO verstoßen, vor allem bei unerlaubter Datenverarbeitung. Das ist echt wichtig zu wissen!

Vermeide Risiken – stärke dein digitales Marketing mit rechtssicherer Strategie

Ob Newsletter, Tracking oder Social Media: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrifft fast jede Maßnahme im digitalen Marketing. Ein falscher Umgang mit personenbezogenen Daten – sei es laut Abs 2 lit a DSGVO, durch fehlende Zustimmung oder mangelhafte Antwort an Behörden – kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Bei ogiX-digital entwickeln wir Marketingstrategien, die nicht nur kreativ, sondern auch DSGVO-konform sind. Gemeinsam mit erfahrenen Partnern prüfen wir Inhalte, Prozesse und Tools – ganz ohne leere Versprechen aus dem Amtsblatt oder vage Aussagen vom nächstbesten Anwalt.

👉 Erfahre mehr über unser Digitales Marketing und erfahre, auf welche Weise du Reichweite steigern kannst – ohne Abmahnung, Bußgelder oder Verdacht auf Straftaten.

Scroll To Top Image